API-Lizenzvertrag

API-Lizenzvertrag


Indem Sie die API verwenden oder einer Person die Verwendung der API gestatten, stimmen Sie diesem Vertrag zu. Wenn Sie diesen Vertrag im Namen einer Firma, Organisation oder eines anderen Rechtsträgers („Rechtsträger“) abschließen, stimmen Sie den Bedingungen dieses Vertrags für diesen Rechtsträger zu und versichern Grano Oy, dass Sie über die Berechtigung verfügen, den Rechtsträger an den Vertrag zu binden. In diesem Fall bezeichnen in diesem Vertrag der Begriff „Lizenznehmer“ und jede Bezugnahme auf Sie sowie entsprechende hervorgehobene Begriffe den Rechtsträger. Wenn Sie nicht über eine solche Berechtigung verfügen oder wenn der Rechtsträger diesem Vertrag nicht zustimmt, dürfen Sie diesem Vertrag nicht zustimmen, und der Rechtsträger darf die API nicht verwenden.

  1. Definitionen

Nachfolgend werden einige in diesem Vertrag verwendete Begriffe erläutert.
„Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte“ bezeichnet Patente, Erfindungen, Urheberrechte, Marken, Domain-Namen, Geschäftsgeheimnisse, Fachkenntnisse und alle anderen Immaterialgüterrechte.„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die dem Lizenznehmer von Grano Oy zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der API, aller Dokumente und sonstiger Materialien, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder als vertraulich zu betrachten sind, unabhängig davon, wie oder in welchem Format die Informationen bereitgestellt werden oder wie der Empfänger an sie gelangt.„Marken“ bezeichnet die Marken von Grano Oy (z. B. SokoPro) und die Logos, die gemäß diesem Vertrag für die Verwendung in Verbindung mit den APIs verfügbar gemacht werden.„API“ bezeichnet eine API und den/die begleitende(n) oder zugehörige(n) Dokumentation, Quellcode, ausführbaren Dateien und sonstigen Materialien.
„Anwendungen“ bezeichnet Webservices oder anders Softwareservices oder -anwendungen, die vom Lizenznehmer entwickelt wurden und die die API nutzen oder mit ihr interagieren.
„App-Markt“ bezeichnet jede(n) Markt, Portaldienst oder öffentliche Datenbank für Code oder Anwendungen.

  1. ZUGRIFFSRECHT

2.1 Dieser Vertrag regelt die Rechte des Lizenznehmers zur Verwendung der API zum Zweck des Entwickelns und Implementierens von Anwendungen.

2.2 Gemäß diesem Vertrag, einschließlich der in dessen Abschnitt 3 dargelegten Beschränkungen, gewährt Grano Oy dem Lizenznehmer für dessen interne Geschäftszwecke das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare weltweite und widerrufliche Recht, während der Vertragsdauer die API für die Entwicklung und Implementierung von Anwendungen zu verwenden.

  1. BESCHRÄNKUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN

3.1 Der Lizenznehmer muss bei jeder Verwendung der API alle in diesem Vertrag dargelegten Beschränkungen und die allgemeinen API-Richtlinien einhalten. Der Lizenznehmer muss außerdem bei jeder Verwendung der Marken alle in diesem Vertrag dargelegten Beschränkungen einhalten. Wenn Grano Oy nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass der Lizenznehmer gegen Bedingungen dieses Vertrags verstoßen hat oder versucht hat, gegen sie zu verstoßen, kann die dem Lizenznehmer gemäß diesem Vertrag gewährte Lizenz zeitweilig oder dauerhaft widerrufen werden, mit oder ohne Benachrichtigung des Lizenznehmers.

3.2 Um die API zu verwenden, muss der Lizenznehmer API-Anmeldedaten („Token“) von Grano Oy erhalten. Der Lizenznehmer darf sein Token nicht mit Dritten teilen oder auf sonstige Weise bekannt geben. Der Lizenznehmer muss das Token und alle Anmeldeinformationen sicher aufbewahren und darf für den Zugriff auf die API nur das Token verwenden.

3.3 Die Anwendungen des Lizenznehmers dürfen Produkte oder Services, die von Grano Oy in Verbindung mit SokoPro angeboten werden, insbesondere Funktionen oder Clients auf Plattformen (z. B. iOS oder Android), auf denen Grano Oy einen eigenen Client oder eine eigene Funktion anbietet, nicht in wesentlichem Maße nachbilden. Die Anwendungen dürfen die API nicht verwenden oder auf sie zugreifen, um die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität einer API oder eines Service zu überwachen, und sie dürfen nicht für ähnliche Leistungsvergleiche verwendet werden.

3.4 In den Anwendungen darf keinerlei Werbung, in welcher Form auch immer, angezeigt werden.

3.5 Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, Anwendungen, die nicht in identischer Form auf dem Markt von Grano Oy veröffentlicht werden, auf einem anderen App-Markt zu veröffentlichen.

3.6 Der Lizenznehmer darf unter keinen Umständen die API über Anwendungen oder auf andere Weise umpacken oder weiterveräußern. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die API auf eine Weise zu verwenden, die die Sicherheit der API oder anderer mithilfe des Service gespeicherter oder übertragener Daten oder Informationen untergräbt oder untergraben kann. Darüber hinaus ist dem Lizenznehmer Folgendes nicht gestattet, unabhängig vom Gelingen dieser Maßnahmen: (a) Behindern, Ändern oder Deaktivieren von Funktionen, Funktionalität oder Sicherheitskontrollen der API, (b) Vereiteln, Vermeiden, Umgehen, Entfernen, Deaktivieren oder sonstiges Unterlaufen von Sicherheitsmechanismen der API und (c) Rückentwickeln, Dekompilieren, Disassemblieren oder Versuchen, den Quellcode, zugrunde liegende Ideen, Algorithmen, die Struktur oder Organisationsform anhand der API zu entschlüsseln.

3.7 Der Lizenznehmer bestätigt, dass ausschließlich er für den Inhalt, die Entwicklung, den Betrieb, den Support und die Wartung der Anwendungen verantwortlich ist und Grano Oy keinerlei Verantwortung oder Haftung für Dritte trägt.

3.8. Der Lizenznehmer befolgt die technischen und durch Richtlinien implementierten Beschränkungen der API sowie die Beschränkungen dieses Vertrags hinsichtlich des Entwerfens und Implementierens von Anwendungen. Der Lizenznehmer darf nicht gegen festgelegte Ratenlimits beim Aufrufen oder anderweitigen Verwenden der API verstoßen; dies gilt ohne Einschränkung der vorstehenden Ausführungen.

  1. ÄNDERUNGEN

Der Lizenznehmer bestätigt, dass SokoPro diesen Vertrag, die API, die allgemeinen API-Richtlinien und die Datenschutzrichtlinie von Grano Oy von Zeit zu Zeit ändern kann („Änderung“). Der Lizenznehmer wird über Änderungen an diesem Vertrag, an der API oder den allgemeinen API-Richtlinien schriftlich benachrichtigt. Alle anderen Änderungen können über eine der Websites, die im Besitz von Grano Oy sind oder von Grano Oy betrieben werden, oder durch direkte Mitteilung an den Lizenznehmer mitgeteilt werden. Der Lizenznehmer bestätigt außerdem, dass Änderungen jederzeit und ohne Benachrichtigung des Lizenznehmers implementiert werden können. Der Lizenznehmer muss innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der ersten Benachrichtigung über die Änderung(en) (oder innerhalb einer kürzeren Zeit, sofern in der Änderungsbenachrichtigung angegeben) („Einwilligungszeitraum“) der bzw. den Änderung(en) zustimmen, indem er die neueste Version der API implementiert und verwendet und alle Änderungen an den Anwendungen vornimmt, die aufgrund der Änderung(en) erforderlich sind. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass eine Änderung negative Auswirkungen auf Anwendungen haben kann. Grano Oy übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Lizenznehmer oder Benutzern der Anwendungen des Lizenznehmers bezüglich solcher Änderungen oder negativen Auswirkungen aufgrund solcher Änderungen. Wenn der Lizenznehmer die API nach dem Einwilligungszeitraum weiter verwendet, stellt dies die verbindliche Annahme der veröffentlichten Änderung(en) dar.

  1. RECHTSTITEL

Dieser Vertrag hat keine Auswirkungen auf die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, die die Parteien vor Inkrafttreten dieses Vertrags besaßen, und die Rechte der Parteien an u. a. Dokumenten, Software bzw. Teilen davon werden nicht beeinträchtigt, wenn die Parteien diese zum Zweck des Vertrags untereinander austauschen.

  1. SUPPORT

Dieser Vertrag berechtigt den Lizenznehmer zu keinem Support für die API, es sei denn, der Lizenznehmer trifft gesonderte Vereinbarungen mit Grano Oy für den Support.

  1. GEHEIMHALTUNG

Der Lizenznehmer erhält möglicherweise Zugriff auf vertrauliche Informationen. Der Lizenznehmer darf vertrauliche Informationen nur in dem Umfang verwenden, der zum Ausüben seiner Rechte gemäß diesem Vertrag erforderlich ist. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Genehmigungen in diesem Vertrag darf der Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Grano Oy keine vertraulichen Informationen gegenüber Dritten offenlegen. Ohne Einschränkung anderer Verpflichtungen des Lizenznehmers unter diesem Vertrag sichert der Lizenznehmer zu, dass er vertrauliche Informationen auf die gleiche Weise vor unberechtigter Verwendung oder Offenlegung schützt, wie er eigene vertrauliche Informationen und gewerbliche Schutz- und Urheberrechte ähnlicher Art schützen würde, und keinesfalls mit geringerer angemessener Sorgfalt.

  1. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

ALLE FUNKTIONEN DER SERVICES UND DER API, EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER SERVER- UND NETZWERKKOMPONENTEN, WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND NACH VERFÜGBARKEIT SOWIE IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG OHNE GARANTIE BEREITGESTELLT; GRANO OY LEHNT ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, INSBESONDERE GARANTIEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, GARANTIEN HINSICHTLICH RECHTSANSPRÜCHEN, GARANTIEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, AUSDRÜCKLICH AB. SIE BESTÄTIGEN, DASS GRANO OY NICHT GARANTIERT, DASS DIE API UNTERBRECHUNGSFREI, VERZÖGERUNGSFREI, SICHER, FEHLERFREI, FREI VON VIREN ODER ANDERER BÖSARTIGER SOFTWARE IST, UND DASS KEINE INFORMATIONEN ODER HINWEISE, DIE SIE VON GRANO OY ERHALTEN, EINE GARANTIE DARSTELLEN, DIE IN DIESEM VERTRAG NICHT AUSDRÜCKLICH DARGELEGT IST.

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1 DIE PARTEIEN DIESES VERTRAGS ODER IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN, VORSTANDSMITGLIEDER, GESCHÄFTSFÜHRER, MITARBEITER, VERTRETER, LIEFERANTEN ODER LIZENZGEBER SIND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEGENÜBER DER ANDEREN VERTRAGSPARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE, VERKÄUFE ODER GESCHÄFTE, DATENVERLUST, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON FIRMENWERT ODER ANDERE DIREKTEN ODER INDIREKTEN SCHÄDEN, VERLUSTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DURCH EINE VERTRAGSPARTEI ODER DRITTPARTEI IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG ODER DER API VERURSACHT WURDEN, HAFTBAR, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE ODER DIESEN HÄTTE VORAUSSEHEN KÖNNEN.

9.2 UNBESCHADET ANDERS LAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEM VERTRAG IST DER GESAMTE HAFTUNGSUMFANG VON GRANO OY GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER DURCH DIESEN VERTRAG AUF EINHUNDERT EURO (100,00 €) BESCHRÄNKT. JEDE FORDERUNG AUFGRUND DIESES VERTRAGS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM MUSS INNERHALB VON EINEM (1) JAHR NACH DEM ERSTEN EREIGNIS ODER VORKOMMEN, DAS DIE FORDERUNG VERANLASST, VORGEBRACHT WERDEN.

9.3 Die in Abschnitt 9.1 und 9.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen, grobe Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen die in Abschnitt 7 dargelegten Vertragsbedingungen bezüglich Geheimhaltung verursacht werden.

  1. SCHADLOSHALTUNG

Der Lizenznehmer ist für alle Maßnahmen, Forderungen, Gerichtsverfahren und sonstigen Streitigkeiten haftbar, die von Dritten gegen Grano Oy vorgebracht werden, sowie für Schäden, Entschädigungen und andere Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Kosten für Bevollmächtigte/Anwälte) für Grano Oy bezüglich oder im Zusammenhang mit Verstößen gegen eine Verpflichtung, Erklärung, Garantie, Vereinbarung oder andere Bestimmung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer oder eine andere Angelegenheit, für die sich der Lizenznehmer in diesem Vertrag ausdrücklich oder durch die Verwendung der API stillschweigend als verantwortlich erklärt hat.

  1. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald ihm der Lizenznehmer zugestimmt hat, und er bleibt in Kraft, bis er gemäß diesem Abschnitt 11 gekündigt wird. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit aus beliebigem Grund oder ohne Angabe von Gründen kündigen. Durch die Kündigung des Vertrags enden auch die unter diesem Vertrag dem Lizenznehmer gewährten Lizenzen. Nach Kündigung dieses Vertrags muss der Lizenznehmer die Verwendung sämtlicher Kopien aller Materialien, für die der gemäß diesem Vertrag eine Lizenz erhalten hat, sowie aller vertraulichen Informationen in seinem Besitz beenden und sie an Grano Oy zurückgeben oder zerstören und von allen Computern, Festplatten und anderen Speichermedien entfernen sowie Grano Oy schriftlich bestätigen, dass diese Maßnahmen stattgefunden haben. Die Abschnitte 3, 4, 5, 7–15 und 17 bleiben auch nach Kündigung dieses Vertrags in Kraft.

  1. ÜBERTRAGUNG, GESAMTER VERTRAG, ÜBERARBEITUNGEN

13.1 Der Lizenznehmer darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Grano diesen Vertrag nicht übertragen; diese Einwilligung wird nicht aus unbilligen Gründen vorenthalten. Grano Oy kann ohne Einwilligung des Lizenznehmers diesen Vertrag an jede Tochtergesellschaft oder in Verbindung mit einem Firmenzusammenschluss oder dem Verkauf des Unternehmens übertragen, sofern der Nachfolger erklärt, seine Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag zu erfüllen.

13.2 Dieser Vertrag stellt sämtliche Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Verträge, Angebote, Verpflichtungserklärungen oder Willensäußerungen zum Vertragsgegenstand.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Falls eine Bedingung dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchsetzbar ist, hat dies keine Auswirkungen auf die restlichen Bedingungen des Vertrags.

  1. BEZIEHUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN

Jede Partei handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Keine Partei ist berechtigt, Verpflichtungen einzugehen, die die andere Partei binden.

  1. BENACHRICHTIGUNGEN

Alle Benachrichtigungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich in Finnisch erfolgen. Die Benachrichtigungen müssen durch einen privaten Kurierdienst, per Einschreiben, Fax oder E-Mail an die von den anderen Parteien genannten Kontaktpersonen oder an Kontaktpersonen, die von einer Partei an einem späteren Datum schriftlich benannt wurden, gesendet werden. Wenn eine Benachrichtigung per Einschreiben gesendet wird, wird angenommen, dass sie innerhalb von fünf Tagen ab Versanddatum vom Adressaten empfangen wurde. Wenn eine Benachrichtigung per Fax oder E-Mail gesendet wird, wird angenommen, dass sie am Tag nach dem Senden empfangen wurde, sofern bei ihrer Ankunft eine Bestätigung empfangen wurde. Wenn eine Benachrichtigung mit einem privaten Kurierdienst gesendet wird, wird angenommen, dass sie empfangen wurde, als sie dem Empfänger mit einer Empfangsbestätigung ausgehändigt wurde.
Beide Parteien sind verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich über Änderungen der oben genannten Kontaktinformationen zu informieren.

  1. GELTENDES RECHT

Dieser Vertrag unterliegt finnischem Recht, mit Ausnahme der Kollisionsregeln. Sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden am Landgericht Helsinki beigelegt.